Montag, 16. September 2013

Prüfungsfragen zur IHK Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann

Wenn man heute als Versicherungsvermittler oder Finanzanlagenvermittler tätig werden will, benötigt eine Erlaubnis des Gewerbeamtes. Die rechtlichen Normen für den IHK Versicherungsfachmann finden sich in Paragraph 34d der Gewerbeordnung. Der Finanzanlagenfachmann wird in Paragraph 34f der GewO behandelt. Die Bedingung hier ist es, dass der Vermittler die erforderliche Sachkunde für die praktische Arbeit nachweisen kann. Hierzu werden in einer Prüfung der Sachkunde Prüfungsfragen am PC bewältigt.

Zur Vorbereitung auf die fachkundliche Sachkundeprüfung der IHK zum Versicherungsfachmann und Finanzanlagenfachmann muss kein Lehrgang vor Ort und kein bestimmter Lehrgang gebucht werden. Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung kann in eigener Regie erfolgen. Die Prüfung der Sachkunde bei der Industrie- und Handelskammer zum Versicherungsfachmann oder Finanzanlagenfachmann kann mit dem richtigen Vorbereitungsmaterial und einer Zeit zur Vorbereitung von 2 bis 6 Monaten mit Erfolg absolviert werden. Prüfungsfragen zur IHK Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann bzw. zum Finanzanlagenfachmann sind für Berater bedeutend, die die Erlaubnis nach § 34d oder 34f GewO erhalten müssen. In einer Sachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer werden in der Klausur umfangreich Prüfungsfragen vorgelegt. Da das VVG regelmäßig rechtlich überarbeitet wird, sind funkelnagelneue Prüfungsfragen zur Prüfungsvorbereitung bemerkenswert essenziell.

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